6.2.4. Im Weiteren führte med. pract. C. in dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Schreiben vom 11. Januar 2023 aus, dass die am 31. Januar 2020 durch die Klinik Q. diagnostiziere paranoide Schizophrenie in der Beurteilung des Anspruchs auf die IV-Rente nicht miteinbezogen worden sei. Die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit liege aber bei der paranoiden Schizophrenie. Bezüglich der Schizophrenie bestehe beim Beschwerdeführer keine Krankheitseinsicht, weshalb diesbezüglich auch keine Therapie erfolge. Für den Beschwerdeführer würden die Schmerzen nach Parotidektomie links im Vordergrund stehen (Beschwerdebeilage [BB] 6).