Bis auf ein subjektiv berichtetes Gedankendrängen würden sich keinerlei formalgedankliche Auffälligkeiten erkennen lassen, auch die geschilderte paranoide Symptomatik sei in sich widersprüchlich (insbesondere nächtliche Schläge in den Nacken oder Unfallverursacher habe einen Wohnungsschlüssel; VB 221.6 S. 6 f.). Der psychiatrische ZIMB-Gutachter legte folglich anhand des von ihm erhobenen Untersuchungsbefundes nachvollziehbar dar, weshalb eine paranoide Schizophrenie auszuschliessen sei.