B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik Q., vom 31. Januar 2020 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Es könne nicht auf das ZIMB-Gutachten vom 6. Dezember 2021 abgestellt werden, da dieses "ganz offensichtlich" unvollständig sei und die begutachtenden Ärzte nicht erkannt hätten, dass beim Beschwerdeführer eine paranoide Schizophrenie vorliege, welche sich massiv einschränkend auf dessen Arbeitsfähigkeit auswirke und dazu führe, dass er auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sei (Beschwerde S. 4 ff.).