6. 6.1. Der Beschwerdeführer macht unter Hinweis auf Berichte seiner behandelnden Ärzte im Wesentlichen geltend, dass die von der Beschwerdegegnerin durchgeführten medizinischen Abklärungen nicht genügen würden. So sei im Bericht von PD Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik Q., vom 31. Januar 2020 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden.