2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Februar 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Dr. iur. Alex Hediger, Advokat, Basel, zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 248) zu Recht abgewiesen hat.