2. Es sei dem Beschwerdeführer für die o/e- Kosten des vorliegenden Verfahren der Kostenerlass mit dem unterzeichneten Anwalt als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen. 3. Unter o/e- Kostenfolge". Eventualiter beantragte der Beschwerdeführer die Rückweisung der Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin (Beschwerde S. 6). 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.