1.3. Am 19. März 2020 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten des Zentrums für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 6. Dezember 2021). Mit Vorbescheid vom 18. Januar 2022 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung dessen Rentenbegehrens in Aussicht. Nach Rücksprache mit dem RAD verfügte sie am 14. Dezember 2022 schliesslich ihrem Vorbescheid entsprechend.