2. Der Einspracheentscheid vom 10. August 2023 wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer ab dem 31. März 2023 für die Dauer von 38 Tagen in der Anspruchsberechtigung eingestellt wird. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten