__ AG allenfalls doch telefonisch oder persönlich beworben haben könnte und hätte die Anzahl der Einstelltage nicht aufgrund eines geringeren (mittelschweren) Verschuldens reduzieren dürfen. Bei unwahren Angaben über die persönlichen Arbeitsbemühungen sind – ausgehend von einem schweren Verschulden – grundsätzlich 45 Einstelltage gerechtfertigt, was dem Mittelwert dieser Verschuldenskategorie entspricht (vgl. BGE 123 V 150 E. 3d S. 154).