3.3. In seiner Einsprache vom 4. Juni 2023 machte der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, dass es sein könne, dass er wegen seiner Deutschkenntnisse auf dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" vom 25. März 2023 "ein paar Sachen falsch ausgefüllt" habe. Bei der B._____ AG, der C._____ AG und der D._____ AG habe er jedoch angerufen bzw. sei dort vorbeigegangen und habe gefragt, ob sie eine -4-