Der Bericht von Autismus-Coach D._____ vom 10. September 2023 war zum einen aufgrund der fehlenden Fachkompetenz zur versicherungsmedizinisch-psychiatrischen Beurteilung des Gesundheitszustands und allfälliger dadurch bedingter funktioneller Einschränkungen der Beschwerdeführerin und zum anderen angesichts des Umstands, dass der Anspruch der Beschwerdeführerin auf berufliche Massnahmen, wie dargelegt, zu verneinen ist, nicht geeignet, die Entscheidfindung des Gerichts zu beeinflussen. Die Kosten für diesen Bericht sind demnach nicht der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen. -8- 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.