5.2. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdeführerin zudem den Bericht des Psychotherapeuten lic. phil. I._____ vom 23. August 2023 ein, in welchem dieser die Diagnosen einer Autismus-Spektrum-Störung nach ICD-10 F84.5 mit überdurchschnittlichem intellektuellem Potential und gutem Sprachverständnis im Sinne eines Asperger-Syndroms, einer isolierten Lesestörung nach ICD-10 F81.1 und eines IRLEN-Syndroms gestellt hatte (Beschwerdebeilage [BB] 3 S. 1). Ausserdem reichte die Beschwerdeführerin mit der Beschwerde einen weiteren Bericht des Psychotherapeuten lic. phil. I._____ vom 5. September 2023 (BB 5) sowie einen Bericht von -7-