5. 5.1. In den Aktenbeurteilungen vom 15. September 2022 und 17. November 2022 wies die RAD-Ärztin Dr. med. E._____ auf die Unvollständigkeit des Berichts von Dr. med. H._____ vom 5. Dezember 2021 hin. Dieser enthält zwar den Hinweis auf eine klinische Untersuchung und detaillierte Erhebung der Vorgeschichte bzw. Anamnese durch Dr. med. H._____ sowie eine Zusammenfassung der Testergebnisse (Social Responsiveness Scale [SRS], CBCL-R und HAWIK-IV) und Erkenntnisse aus der Verhaltensbeobachtung. Die detaillierte Anamneseerhebung und Symptomerfassung im Rahmen der klinischen Untersuchung sowie die vollständigen Testergebnisse fehlen jedoch gänzlich und wurden durch Dr. med. H.___