Die RAD-Ärztin wies sodann auf familiäre dysfunktionale Beziehungs- und Kommunikationsmuster hin (VB 17 S. 4) und führte im Weiteren aus, dass in der Schule keine relevanten und erheblichen funktionalen Beeinträchtigungen festgestellt worden seien. Die Beschwerdeführerin zeige ein sehr angepasstes Verhalten im schulischen Rahmen sowie gute schulische Leistungen und ihre kognitive Lernfähigkeit sei durchschnittlich (VB 21 S. 2).