__ offenbar nicht notwendig, die kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung wegen eines erheblichen Leidensdrucks oder eines ausreichenden Schweregrads einer psychischen Symptomatik weiterzuführen. Die Beschwerdeführerin befinde sich seit Januar 2022 nicht mehr bei ihm in Behandlung (VB 20 S. 1). Die RAD-Ärztin wies sodann auf familiäre dysfunktionale Beziehungs- und Kommunikationsmuster hin (VB 17 S. 4) und führte im Weiteren aus, dass in der Schule keine relevanten und erheblichen funktionalen Beeinträchtigungen festgestellt worden seien.