Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin erneut Rücksprache mit dem RAD. Mit Verfügung vom 24. Juli 2023 wies sie sodann das Leistungsbegehren ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 24.07.2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin seien berufliche Massnahmen im Form eines Autismus-Coachings zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.