Mit Vorbescheid vom 29. November 2022 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung ihres Leistungsbegehrens betreffend berufliche Massnahmen in Aussicht. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen mit Schreiben vom 16. Januar 2023 Einwände und beantragte, es sei ihr Kostengutsprache für berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form eines Autismus-Coachings zu erteilen. Mit einem der Beschwerdegegnerin am 15. März 2023 zugestellten Schreiben reichte sie eine Stellungnahme und mit Schreiben vom 12. Juni 2023 eine weitere medizinische Beurteilung ein. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin erneut Rücksprache mit dem RAD.