2. 2.1. Mit zur Publikation vorgesehenem Urteil 8C_485/2023, 8C_510/2023 vom 19. Juni 2024 befand das Bundesgericht in einem mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall, dass sich die Nichtberufsunfallversicherungsdeckung auch auf Unfälle einer obligatorisch nach UVG versicherten teilzeitlich angestellten Person in deren nicht freiwillig versicherten selbständigen Erwerbstätigkeit erstrecke (E. 7.5 des Urteils).