2.7. Mit Eingabe vom 23. Juli 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, dass sie ihre Leistungspflicht für den von der Beigeladenen am 14. September 2022 erlittenen Unfall aufgrund des Bundesgerichtsurteils 8C_485/2023, 8C_510/2023 vom 19. Juni 2024 akzeptiere. 2.8. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Juli 2024 wurde die Sistierung des Verfahrens aufgehoben. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: