2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. Oktober 2023 wurde das Verfahren unter Hinweis darauf, dass es im vorliegenden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage gehe wie im am Bundesgericht hängigen Verfahren 8C_510/2023, bis zum Erlass des Bundesgerichtsurteils im Verfahren 8C_510/2023 sistiert. 2.6. Mit Eingabe vom 18. Juli 2024 reichte die Beschwerdeführerin das Bundesgerichtsurteil 8C_485/2023, 8C_510/2023 vom 19. Juni 2024 ein.