"1. Die Beschwerde vom 14.09.2023 sei abzuweisen. 2. Eventualiter sei das Verfahren bis zum Entscheid des Bundesgerichts im Verfahren 8C_510/2023 zu sistieren. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin." 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. September 2023 wurde A._____ zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 2.4. Mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2023 beantragte die Beigeladene sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde.