Einschränkungen der Beschwerdeführerin bzw. der dadurch bedingte - 13 - Bedarf an Dritthilfe ein Ausmass annehmen, welches einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung begründen könnte. Auf den Abklärungsbericht vom 8. Juli 2022 kann somit aufgrund des unvollständig abgeklärten medizinischen Sachverhalts ebenfalls nicht abgestellt werden.