6.4. Aufgrund des Ausgeführten kann weder für die Beurteilung des Rentenanspruchs noch für die Beurteilung des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung auf das Gutachten vom 21. März 2023 abgestellt werden. Der Abklärungsbericht vom 8. Juli 2022 erging vor Eingang der neuen Arztberichte und der Empfehlung des RAD vom 24. Oktober 2022, ein bidisziplinäres Gutachten einzuholen. Die Abklärungsperson führte aufgrund dessen in der Stellungnahme vom 12. April 2023 aus, der Abklärungsbericht müsse dem RAD zur Plausibilisierung vorgelegt werden (VB 167). RAD-Arzt Dr. med.