Eine Einschätzung der exakten körperlichen Leistungsfähigkeit sei aufgrund der ausführlich diskutierten Inkonsistenzen und Widersprüche nur bedingt möglich. Anhand der objektivierbaren Befunde (straffe Pseudoarthrose am Oberschenkelknochen links, beginnende Abnützung am Kniegelenk links und Sprunggelenk rechts, beginnende Abnützung der Wirbelsäule) müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass die Mobilität und körperliche Belastbarkeit eingeschränkt seien.