Dr. med. C._____ führte im orthopädischen Teilgutachten vom 21. März 2023 aus, die gesamte Einschätzung aus orthopädischer-traumatologi- scher Sicht sei aufgrund einer ausgeprägten Symptomverdeutlichung, Ausweitung und Selbstlimitation nur erschwert möglich. Anhand der objektivierbaren Befunde bestehe mit Sicherheit in Folge der vorwiegend posttraumatischen Veränderungen am Bewegungsapparat eine Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit und Mobilität.