5.4. Im psychiatrischen Teilgutachten vom 21. März 2023 stellte Dr. med. D._____ keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit hielt er eine posttraumatische Belastungsstörung, eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren sowie eine dissoziative Bewegungsstörung fest (VB 160 S. 72). Es wurden zahlreiche Inkonsistenzen aufgezeigt (VB 160 S. 53 f.). Aufgrund der Inkonsistenzen in den Begutachtungssituationen seien aus gutachterlicher Sicht die Hinweise für ein Aggravations- -9-