Zur korrekten Erfassung der medizinischen Sachlage und versicherungsmedizinischen Beurteilung der aktuellen Gesundheitssituation und Klärung der Frage, ob ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert vorliege, der eine länger dauernde oder bleibende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründe, sei ein Gutachten auf psychiatrischem und orthopädischem Fachgebiet in Auftrag zu geben. Neben der Beantwortung des bekannten Fragenkataloges werde um Auskunft über die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit nach Ablauf des gesetzlichen Wartejahres per 1. März 2018 ersucht (VB 142 S. 2).