in der Beurteilung vom 24. Oktober 2022 aus, den Berichten seien neue medizinische Befunde zu entnehmen, welche bisher nicht hätten berücksichtigt werden können und aufgrund derer eventuell von der bisherigen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit abgewichen werden müsse. Zur korrekten Erfassung der medizinischen Sachlage und versicherungsmedizinischen Beurteilung der aktuellen Gesundheitssituation und Klärung der Frage, ob ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert vorliege, der eine länger dauernde oder bleibende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründe, sei ein Gutachten auf psychiatrischem und orthopädischem Fachgebiet in Auftrag zu geben.