I._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Klinik J._____, attestierte der Beschwerdeführerin im Bericht vom 26. Januar 2022 unter anderem eine Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren, dissoziative Bewegungsstörung nach Polytrauma mit sekundär neurofunktioneller Symptomausweitung mit beinbetonter und primär motorischer Hemisymptomatik links, eine mittelgradige depressive Episode sowie eine posttraumatische Belastungsstörung. Aufgrund dessen sei die Beschwerdeführerin vom 2. August 2021 bis auf weiteres voll arbeitsunfähig (VB 122 S. 3 ff.). Im Austrittsbericht der Klinik J._____ vom 18. August 2022 wurden der Beschwerdeführerin unter anderem eine chro-