Aufgrund der hochgradigen Einschränkungen sowohl im Alltag als auch der Arbeitsfähigkeit sei eine Beurteilung durch eine Spezialistin für funktionelle Störungen angezeigt (VB 117 S. 9). Im Bericht vom 10. Januar 2021 (recte: vermutlich 10. Januar 2022 oder 10. Dezember 2021, Untersuchung vom 1. Dezember 2021) des Spitals F._____ führten Dr. med. G._____, Fachärztin für Neurologie, und Assistenzarzt Dr. med. H._____ aus, bei eindeutigen klinischen Positivzeichen in der Untersuchung komme zur Schmerzchronifizierung eine sekundäre neurofunktionelle Symptomausweitung in Form einer beinbetonten und primär motorischen Hemisymptomatik links hinzu.