5.1. In den Berichten des Kantonsspitals E._____ , Neurozentrum, vom 16. Februar 2018 und vom 27. Juli 2021 wurde der Beschwerdeführerin eine posttraumatische schwere Körperfehlwahrnehmung mit funktionellen Paresen bei ausgeprägter Schmerzhemmung bzw. multilokulären Schmerzen diagnostiziert (VB 24.31; 117 S. 8). Es bestehe kein Hinweis auf eine Neuropathie als Ursache der ausgeprägten sensomotorischen Defizite. Es liege eine funktionelle Störung vor. Aufgrund der hochgradigen Einschränkungen sowohl im Alltag als auch der Arbeitsfähigkeit sei eine Beurteilung durch eine Spezialistin für funktionelle Störungen angezeigt (VB 117 S. 9).