im Bereich Fortbewegung auf Dritthilfe angewiesen (VB 112 S. 2 f.). In Bezug auf die lebenspraktische Begleitung ging sie in der Rubrik "Hilfebedarf im Haushalt" von einem Bedarf an Dritthilfe im zeitlichen Umfang von 40 Minuten pro Woche (10 Minuten bei der Mahlzeitenzubereitung und 30 Minuten bei Reinigungsarbeiten) sowie 15 Minuten pro Woche für die Begleitung bei ausserhäuslichen Verrichtungen (10 Minuten für Einkäufe und 5 Minuten für Kontaktpflege mit Behörden, Ärzten, Therapeuten, Coiffeure usw.) aus (VB 112 S. 4 f.).