Ab dem 19. November 2019 bestehe eine volle Arbeitsfähigkeit in der angestammten, vorwiegend sitzenden Tätigkeit im kaufmännischen Bereich, aber auch für die früher ausgeübte, rein sitzende Tätigkeit als Callcenter Agent. In einer angepassten, wechselbelastenden, vorwiegend sitzenden und körperlich leichten bis mittelschweren Tätigkeit mit Schonung des linken Beines unter Vermeidung von Arbeiten auf unebenem Gelände, in hockender oder kniender Stellung mit repetitivem Treppensteigen oder Besteigen von Leitern, bestehe seit dem 23. Dezember 2018 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 85 S. 7).