3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege mit dem unterzeichneten Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 4. Unter o/e- Kostenfolge." -4- Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.395 erfasst. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. November 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter Nicolai Fullin, Advokat, Aarau, ernannt.