"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. August 2023 abzuändern und es sei diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin über den 31. März 2019 hinaus eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen, insbesondere eine neurologische Untersuchung sowie eine gesamtmedizinische Konsensbeurteilung, durchzuführen und es sei im Anschluss daran erneut über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu entscheiden.