2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. November 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter Nicolai Fullin, Advokat, Aarau, ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 reichte die Beschwerdegegnerin weitere Unterlagen ein. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 10. August 2023 betreffend das Rentenbegehren erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: