2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen durchzuführen und es sei im Anschluss daran erneut über den Anspruch der Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung zu entscheiden. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege mit dem unterzeichneten Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 4. Unter o/e- Kostenfolge." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2023.394 erfasst. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.