2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Juli 2023 betreffend das Gesuch um eine Hilflosenentschädigung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3- "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. August 2023 [recte: 21. Juli 2023] aufzuheben und diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine Hilflosenentschädigung (mindestens befristet und mindestens leichten Grades) zu leisten.