Nach Rücksprache mit der Abklärungsperson sowie dem RAD hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Juli 2023 am Vorbescheid vom 9. August 2021 fest und wies das Gesuch um eine Hilflosenentschädigung ab. Mit Verfügung vom 10. August 2023 hielt die Beschwerdegegnerin am Vorbescheid vom 23. Februar 2021 fest, sprach der Beschwerdeführerin eine vom 1. März 2018 bis 31. März 2019 befristete ganzen Rente zu und verneinte einen darüber hinaus gehenden Rentenanspruch.