1.3. Nach Eingang der von der Beschwerdeführerin erhobenen Einwände gegen die beiden Vorbescheide sowie weiterer Unterlagen liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD orthopädisch und psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 21. März 2023). Nach Rücksprache mit der Abklärungsperson sowie dem RAD hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. Juli 2023 am Vorbescheid vom 9. August 2021 fest und wies das Gesuch um eine Hilflosenentschädigung ab.