1.2. Am 20. November 2020 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung aufgrund der körperlichen Einschränkungen nach dem Autounfall vom 26. März 2017 an. Die Beschwerdegegnerin führte am 1. Juli 2021 eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht vom 8. Juli 2021) und stellte gestützt darauf mit Vorbescheid vom 9. August 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.