Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche, soziale und erwerbliche Situation ab, zog die Unterlagen des Unfallversicherers bei und führte am 14. Januar 2021 eine Abklärung an Ort und Stelle durch. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 23. Februar 2021 die Zusprache einer vom 1. März 2018 bis 31. März 2019 befristeten ganzen Rente in Aussicht.