1. 1.1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 26. März 2017 einen Autounfall mit Mehrfachverletzung und meldete sich infolgedessen am 12. Juni 2017 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund von Beschwerden am linken Bein, an der Hüfte, am Unterschenkel und am rechten Fuss zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche, soziale und erwerbliche Situation ab, zog die Unterlagen des Unfallversicherers bei und führte am 14. Januar 2021 eine Abklärung an Ort und Stelle durch.