3.3. Aufgrund der Einwände bat die Beschwerdegegnerin RAD-Ärztin Dr. med. B._____ erneut um eine Stellungnahme (VB 191). Diese hielt am 17. Juli 2023 in Ergänzung zur Stellungnahme vom 27. April 2023 (E. 3.1.) fest, die hypoxisch-ischämische Encephalopathie sei seit der Gesetzesrevision zum 1. Januar 2022 nicht mehr bei der IV versichert. Das Geburtsgebrechen Ziffer 497 sei damals als IV-Leistung gestrichen worden und seither durch die Krankenversicherung zu vergüten. In Rz. 390.1 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen der IV (KSME; gültig ab 1. Januar 2022) würden zahlreiche häufig assoziiert auftretende Störungen als Folge der Encephalopathie benannt.