3.2. Die Beschwerdeführerin reichte im Rahmen der Einwände gegen den negativen Vorbescheid (VB 180) einen auf den 23. Juni 2023 datierten Bericht ihrer behandelnden Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, ein. Diese führte darin im Wesentlichen aus, die Ablehnung für Inkontinenzmaterial in Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziffer 390 nicht nachvollziehen zu können. Die Ursache der cerebralen Bewegungsstörung sei eine hypoxisch-ischämische Encephalopathie infolge einer schweren Asphyxie.