2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 14. September 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 27. Juli 2023 und die Kostengutsprache für das Inkontinenzmaterial. Zudem beantragte sie die Sistierung des Verfahrens, bis der Entscheid der Krankenkasse über die entsprechende Kostenübernahme vorliege. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.