5.1.2. Das Vorgehen der IV-Stelle – mehrfache Zusprache von Integrationsmassnahmen zur schrittweisen Steigerung der Präsenzzeit auf 40 - 50 %; erfolgreiche Eingliederung, woraus eine Anstellung mit einem Pensum in entsprechender Höhe resultierte (VB 252); Abschluss der Integrationsmassnahmen per 31. Dezember 2022 unter Hinweis der Eingliederungsberaterin darauf, dass die Beschwerdeführerin gemäss entsprechendem Arztzeugnis ab 1. Januar 2023 weiterhin zu 50 % arbeitsunfähig sei (vgl. VB 256); Verneinung des Rentenanspruchs mit Verfügung vom 14. Juli 2023; ohne vorgängige erneute medizinischen Abklärungen;