In der Folge wurde ein Belastbarkeitstraining aufgegleist und geplant, dass die Beschwerdeführerin im Dezember 2021 vier Tage pro Woche à zwei Stunden pro Tag arbeiten solle, wobei das Pensum bis im Februar 2022 auf vier Tage pro Woche à vier Stunden pro Tag gesteigert werden solle (VB 145). Diese Steigerung wurde mit etwas Verzögerung im Laufe der Zeit erreicht (VB 166 S. 1; 176 S. 1, 178 S. 1). Am 28. Juni 2022 wurde festgehalten, dass aufgrund des gleichgebliebenen Gesundheitszustandes keine Steigerung der Präsenzzeit möglich sei (VB 203). Ab dem 11. August 2022 konnte ein vom 1. August bis 31. Oktober 2022 dauernder Arbeitsversuch bei der C.___