5. 5.1. 5.1.1. Der RAD hatte sich vor der im Beschwerdeverfahren eingeholten und eingereichten Stellungnahme am 13. November 2023 (vgl. E. 3.2.2. hiervor) letztmalig am 28. September 2021 geäussert und einen langsamen Einstieg in die berufliche Eingliederung mit regelmässiger Steigerung empfohlen (vgl. E. 3.1.7.). In der Folge wurde ein Belastbarkeitstraining aufgegleist und geplant, dass die Beschwerdeführerin im Dezember 2021 vier Tage pro Woche à zwei Stunden pro Tag arbeiten solle, wobei das Pensum bis im Februar 2022 auf vier Tage pro Woche à vier Stunden pro Tag gesteigert werden solle (VB 145).