3.2.2. In dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdegegnerin eingeholten Bericht vom 13. November 2023 hielt RAD-Arzt Dr. med. E._____ fest, bei der Beschwerdeführerin bestehe eine Small Fiber Neuropathie, die mindestens seit dem Jahr 2021 bekannt sei. Darüber hinaus bestehe eine leichte axonale sensible Neuropathie vorwiegend an den Beinen. Ausweislich des Befundberichts von Dr. med. F._____ vom 17. Mai 2023 habe sich die sensible Neuropathie im Verlauf leicht verschlechtert. Aktuell seien die Messungen der motorischen Nervenleitgeschwindigkeit weitgehend unauffällig, im Bereich der sensiblen Nervenleitgeschwindigkeiten fänden sich Amplitudenminderungen.